Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein


 

An dieser Stelle haben wir eine Reihe von wissenswerten Informationen und Hinweisen für Sie zum Thema Wohnberechtigungsschein zusammengestellt. Für spezielle Anliegen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Sprechzeiten gern persönlich zur Verfügung.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Vermieter von (öffentlich) geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) darf nur an Wohnungssuchende vermieten, die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung vorweisen können. Für die Bescheinigung sind die Einkommensverhältnisse aller Haushaltsangehörigen zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden.

Werden für alle Wohnungen der Wohnbau Mühlheim Wohnberechtigungsscheine benötigt?
Nein, denn nicht alle unsere Wohnung sind öffentlich gefördert. Sie können sich natürlich auch ohne einen Wohnberechtigungsschein bei uns um eine Wohnung bewerben. Steht Ihnen allerdings ein solcher zu, sollten Sie diesen beantragen und damit Ihre Chancen erhöhen, bei uns eine Wohnung zu bekommen.


Wie erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?
Wohnberechtigungsscheine werden immer nur von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet Sie wohnen. In Mühlheim am Main ist für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins das Rathaus der Stadt Mühlheim am Main Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr, zuständig.

Welche Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner
- Haushaltsangehörigen
- ggf. Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Heiratsurkunde

Welche Gebühren fallen an?
In Hessen ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei. Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

 

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